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Allgemein Geschäftsbedingungen - Decker Elektrotechnik

  1. Allgemeines
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Decker Elektrotechnik (im Folgenden "Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
    1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  2. Angebot und Vertragsabschluss
    2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
    2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

  3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
    3.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Elektrotechnik, insbesondere Elektroinstallationen, Photovoltaiksysteme, Smart-Home-Technik und Wartungsarbeiten.
    3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
    3.3 Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
    4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.

  5. Ausführungsfristen und Verzögerungen
    5.1 Vereinbarte Fristen für die Leistungserbringung gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
    5.2 Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt und erforderliche Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden.
    5.3 Bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, verlängern sich die Fristen entsprechend.

  6. Abnahme und Gewährleistung
    6.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen.
    6.2 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
    6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für Werkleistungen und fünf Jahre für Bauleistungen nach VOB/B.
    6.4 Der Auftragnehmer kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.

  7. Haftung
    7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
    7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  8. Eigentumsvorbehalt
    8.1 Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
    8.2 Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

  9. Kündigung und Rücktritt
    9.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Beginn der Arbeiten jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie Ersatz für entstandene Kosten.
    9.2 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder sich in Zahlungsverzug befindet.

  10. Datenschutz
    10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
    10.2 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

  11. Schlussbestimmungen
    11.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
    10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
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